Speyer, den 10. Juli 2020
Hinweis
zu den LVST Tauchgewässern (Marx'scher Weiher, Schlichtsee,
Jägerweiher)
Für die Seen
"Marx´scher Weiher" und "Schlichtsee" wurde
per Rechtsverordnung des Rhein-Pfalz-Kreises eine Erweiterung des
Gemeingebrauchs nach dem rheinland-pfälzischen
Landeswassergesetz in Kraft gesetzt, so dass dort - unter Auflagen -
nun "Tauchen mit technischem Gerät" möglich ist.
Für den Jägerweiher besteht eine privatrechliche
Vereinbarung mit dem Eigentümer.
Für die Einhaltung der Rechtsverordnung, der Auflagen und Tauchregelungen sowie die Vergabe der erforderlichen Tauchgenehmigungen an nicht-kommerzielle Sporttaucher ist der Landesverband Sporttauchen Rheinland-Pfalz e.V. (LVST) zuständig. Die Vollzugsdienste der örtlichen Behörden sowie vom LVST ermächtigte Patenschaftsvereine überwachen die Einhaltung der nachstehenden Tauchregelungen durch Kontrollen. Verstöße gegen die Tauchregelungen werden als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht und auch vom LVST, z.B. durch Aussprache eines Tauchverbotes, geahndet.
Buchungsverfahren
Innerhalb des Seeanmeldesystems könnt Ihr Tauchkontingente für die zur Verfügung stehenden Seen in Rheinland-Pfalz buchen. Bei der Buchung sind unter anderem eine gültige Email-Adresse, der Name und die Brevetierung des Tauchgruppenleiters sowie gegebenenfalls die Vereinsnummer anzugeben.
Die bei der Buchung eingegebenen Daten werden für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Buchung gespeichert und stehen den Seenverantwortlichen für Kontrollen zur Verfügung. Die Daten werden nicht an Dritte weiter gegeben. Nach Ablauf der Saison werden alle personalisierten Daten gelöscht.
Der Eingang der Buchung wird per Mail bestätigt und muss seinerseits durch den Buchenden über den Link in der Mail bestätigt werden. Danach kann die Tauchbestätigung (pdf) heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Bereits gebuchte Tauchgänge können über den
Link in der Bestätigungs-Email wieder gelöscht werden.
Nach dem Löschen sind die Kontingente wieder frei.
Bitte
löscht also die Bestätigungs-Email erst dann, wenn der
gewünschte Tauchtag nicht mehr aktuell ist.
NEU AB 01.07.2016:
Die minimale Anzahl Taucher, die bei
einer Buchung eingegeben werden müssen, wurde im Buchungssystem
von 2 auf 1 reduziert. Dadurch können zu einer bereits
gebuchten Tauchgruppe einzelne Kontingente hinzu gebucht werden,
ohne Überhang erzeugen zu müssen. Keinesfalls stellt diese
neue Buchungsmöglichkeit eine Erlaubnis zum Solo-Tauchen dar!
Buchungsverfahren für Taucher, die nicht einem LVST Verein angehören
Taucher, die nicht einem LVST Verein angehören, zahlen pro Tauchtag eine Gebühr von 4,50 EUR.
NEU AB 01.05.2020:
Zahlende Taucher müssen, falls sie am gleichen Tag noch
einmal tauchen gehen, die zahlenden Personen noch einmal eingeben.
Bei fehlerhafter Eingabe des Buchenden müssen als
kostenpflichtig markierte Kontingente auch bezahlt werden, damit sie
freigegeben werden.
Nachdem bezahlt wurde, werden alle Kontingente für diesen Tag versendet.
Auch wenn die Tauchkontingente nur teilweise wahrgenommen werden können, muss die Gebühr für alle gemeldeten Taucher gezahlt werden.
Zahlungspflichtige Kontingente müssen bis zum Dienstag für die Folgewoche im Online-Formular gebucht und die Buchungsgebühr auf das LVST-Konto (Kontodaten in der Benachrichtigungsmail) bis Freitag überwiesen werden. Jeweils am Freitag Abend werden die eingegangenen Zahlungen kontrolliert und die gebuchten Plätze frei gegeben. Ist kein Zahlungseingang erfolgt, werden die Plätze wieder zur freien Verfügung gestellt!
Verfahren am See
Zur Kontrolle der Nutzung des jeweiligen Tauchgewässers ist die die Bestätigung für die Kontingente gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.
Die Seen werden durch die Kreisverwaltung und durch Bevollmächtigte des LVST kontrolliert. Auf Verlangen ist den mit der Kontrolle Beauftragten die Identifikation der Taucher zu ermöglichen, die Brevetierung nachzuweisen und die Taucherlaubnis sowie gegebenenfalls den VDST Tauchpass mit aktuellem Beitragsnachweis eines LVST Vereins vorzulegen.
Verstöße gegen die Rechtsverordnung werden der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises in Ludwigshafen angezeigt (Ordnungswidrigkeitenverfahren). Verantwortlich für die Einhaltung der Tauchregelung ist jeweils der verantwortliche Tauchgruppenleiter.
Blockaden
/ Reservierungen
Um den Vereinen größere Spielräume bei der Planung und der Nutzung der Seen zu geben, hat der geschäftsführende Vorstand des LVST in seiner Sitzung am 11.04.2016 eine Neuregelung und Präzisierung des Verfahrens bei Reservierungen beschlossen.
Jeder LVST Verein kann pro Kalenderjahr pro Gewässer (Marxweiher, Schlicht, Jägerweiher) bis zu 2 Blockaden für offizielle Vereinsfeste (Antauchen, Abtauchen, öffentliche Veranstaltungen) beantragen. Anträgen auf Reservierungen für Tauchkurse oder SKs werden wie bisher nur statt gegeben, wenn diese über den LVST ausgeschrieben sind. Jeder Verein kann also insgesamt bis zu 8 Blockaden pro Jahr beantragen.
Die Beantragung der Blockade muss durch den Verein bis zum 1. April (bisher 1. März) des laufenden Jahres erfolgen.
Pro Blockade können durch den Verein maximal 3 Stunden, kontinuierlich oder mit Pausen, reserviert werden. Seen mit Tageskontingentierung werden für den gesamten Tag reserviert.
Veranstaltungen und Seminare des LVST werden separat mit Vorrang vor den Vereinsveranstaltungen geplant.
Dem
Antrag auf Reservierung sind beizufügen:
- Vereins-Name und
-Nummer
- Art der Veranstaltung
- Gewünschter See
-
Blockade Zeit und jeweilige Anzahl der Taucher
- Name des für
die Veranstaltung Verantwortlichen
- Email-Adresse und/oder
Telefon-Nummer für Rücksprache
Das
zur Verwaltung der Seeanmeldungen bestimmte LVST Vorstandsmitglied
bearbeitet die Anträge rechtzeitig vor Beginn der Saison
beziehungsweise zeitnah in der Reihenfolge ihres Eintreffens.
Der
geschäftsführende Vorstand des LVST wird gegebenenfalls
durch den für die Seeanmeldungen Verantwortlichen hinzugezogen,
wenn dies zur Entscheidung notwendig ist. Der geschäftsführende
Vorstand des LVST behält sich vor, in besonders zu begründenden
Fällen über eine nachträglich eingereichte Blockade zu
entscheiden oder eine längere Blockade zu gewähren.
Ziel
der oben genannten Vereinbarungen ist der Schutz des Marxweihers vor
völliger Blockierung durch Reservierungen. Normale Taucher
sollen die Möglichkeit haben, auch am Wochende freie Kontingente
zu buchen. Bei anderen Seen, wie dem Schlichtsee, stellt sich die Problematik so nicht.
Die
neue Regelung tritt ab 01.01.2017 in Kraft.
Gebrauch von Unterwasserscooter
Der Gebrauch von Unterwasserscooter ist in den Seen Marxweiher, Schlicht und Jägerweiher nach Info vom
Ministerium für Umwelt Rheinland-Pfalz Abteilung Wasserwirtschaft und der unteren Wasserbehörde der Stadt Ludwigshafen verboten.
„In Rheinland-Pfalz ist der Gemeingebrauch, also die zulassungsfreie Inanspruchnahme von Gewässern,
nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Landeswassergesetz (LWG) u.a. auf das Baden und Befahren mit
Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb beschränkt. Das Tauchen mit technischem Gerät - und damit
auch der Einsatz von Tauchscootern - ist vom Gemeingebrauch nicht erfasst. Dies kann allerdings
wasserbehördlich im Einzelfall zugelassen werden (§ 22 Abs. 3 LWG).“
Neu ab 01.04.2018 Datenschutzinformation
Hiermit informieren wir, dass die bei einer Buchung von Tauchkontingenten eingegebenen Daten in unserem System gespeichert werden.
Diese Daten werden zum Jahreswechsel vollständig gelöscht und nicht an Dritte weiter gegeben!
Man kann dagegen Widerspruch einlegen. Schriftlich an datenschutz@lvst.de
Weitere Informationen sind hier
Viel Spaß
beim Tauchen
Landesverband
Sporttauchen Rheinland-Pfalz e.V.
Präsidentin: Ines
Heinrich
Rüdesheimer Str. 10
55218 Ingelheim