Hinweise und Richtlinien zur Anmeldung für die Tauchgewässer unter der Verwaltung des Landesverband Sportauchen Rheinland-Pfalz

Speyer, den 10. Juli 2020



Hinweis zu den LVST Tauchgewässern (Marx'scher Weiher, Schlichtsee, Jägerweiher)

Für die Seen "Marx´scher Weiher" und "Schlichtsee" wurde per Rechtsverordnung des Rhein-Pfalz-Kreises eine Erweiterung des Gemeingebrauchs nach dem rheinland-pfälzischen Landeswassergesetz in Kraft gesetzt, so dass dort - unter Auflagen - nun "Tauchen mit technischem Gerät" möglich ist.
Für den Jägerweiher besteht eine privatrechliche Vereinbarung mit dem Eigentümer.

Für die Einhaltung der Rechtsverordnung, der Auflagen und Tauchregelungen sowie die Vergabe der erforderlichen Tauchgenehmigungen an nicht-kommerzielle Sporttaucher ist der Landesverband Sporttauchen Rheinland-Pfalz e.V. (LVST) zuständig. Die Vollzugsdienste der örtlichen Behörden sowie vom LVST ermächtigte Patenschaftsvereine überwachen die Einhaltung der nachstehenden Tauchregelungen durch Kontrollen. Verstöße gegen die Tauchregelungen werden als Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht und auch vom LVST, z.B. durch Aussprache eines Tauchverbotes, geahndet.



Buchungsverfahren



Buchungsverfahren für Taucher, die nicht einem LVST Verein angehören



Verfahren am See


Blockaden / Reservierungen

Um den Vereinen größere Spielräume bei der Planung und der Nutzung der Seen zu geben, hat der geschäftsführende Vorstand des LVST in seiner Sitzung am 11.04.2016 eine Neuregelung und Präzisierung des Verfahrens bei Reservierungen beschlossen.

Das zur Verwaltung der Seeanmeldungen bestimmte LVST Vorstandsmitglied bearbeitet die Anträge rechtzeitig vor Beginn der Saison beziehungsweise zeitnah in der Reihenfolge ihres Eintreffens.
Der geschäftsführende Vorstand des LVST wird gegebenenfalls durch den für die Seeanmeldungen Verantwortlichen hinzugezogen, wenn dies zur Entscheidung notwendig ist. Der geschäftsführende Vorstand des LVST behält sich vor, in besonders zu begründenden Fällen über eine nachträglich eingereichte Blockade zu entscheiden oder eine längere Blockade zu gewähren.

Ziel der oben genannten Vereinbarungen ist der Schutz des Marxweihers vor völliger Blockierung durch Reservierungen. Normale Taucher sollen die Möglichkeit haben, auch am Wochende freie Kontingente zu buchen. Bei anderen Seen, wie dem Schlichtsee, stellt sich die Problematik so nicht.

Die neue Regelung tritt ab 01.01.2017 in Kraft.



Gebrauch von Unterwasserscooter

Der Gebrauch von Unterwasserscooter ist in den Seen Marxweiher, Schlicht und Jägerweiher nach Info vom Ministerium für Umwelt Rheinland-Pfalz Abteilung Wasserwirtschaft und der unteren Wasserbehörde der Stadt Ludwigshafen verboten.

„In Rheinland-Pfalz ist der Gemeingebrauch, also die zulassungsfreie Inanspruchnahme von Gewässern, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Landeswassergesetz (LWG) u.a. auf das Baden und Befahren mit Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb beschränkt. Das Tauchen mit technischem Gerät - und damit auch der Einsatz von Tauchscootern - ist vom Gemeingebrauch nicht erfasst. Dies kann allerdings wasserbehördlich im Einzelfall zugelassen werden (§ 22 Abs. 3 LWG).“


Neu ab 01.04.2018 Datenschutzinformation

Hiermit informieren wir, dass die bei einer Buchung von Tauchkontingenten eingegebenen Daten in unserem System gespeichert werden.

Diese Daten werden zum Jahreswechsel vollständig gelöscht und nicht an Dritte weiter gegeben!

Man kann dagegen Widerspruch einlegen. Schriftlich an datenschutz@lvst.de

Weitere Informationen sind hier


Viel Spaß beim Tauchen


Landesverband Sporttauchen Rheinland-Pfalz e.V.
Präsidentin: Ines Heinrich
Rüdesheimer Str. 10
55218 Ingelheim